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Die Kommission sollte bis 2. August 2024 eine Bewertung der Anwendung dieser Verordnung vornehmen. Bei der Bewertung sollte den Marktentwicklungen Rechnung getragen und geprüft werden, ob die eingeführten Maßnahmen den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen verbessert haben.
Die Kommission überprüft die Anwendung dieser Verordnung und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 21. Mai 2026 darüber Bericht. In diesem…
Die Kommission bewertet diese Verordnung und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Bewertung, gegebenenfalls einschließlich eines Entwurfs für die…
Spätestens am 2. August 2024 nimmt die Kommission auf der Grundlage einer öffentlichen Konsultation und vor dem Hintergrund von Beratungen mit der ESMA und den…
Die Kommission bewertet bis zum 30. Dezember 2022 die Anwendung dieser Verordnung vor; dabei bewertet sie insbesondere:
Die Kommission sollte die Durchführung dieser Verordnung im Jahr 2024 und danach alle fünf Jahre überprüfen und erforderlichenfalls Änderungsvorschläge…
Die Kommission führt bis 26. Juni 2028 eine Bewertung dieser Verordnung durch. Die Bewertung stützt sich mindestens auf Folgendes:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.