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Die Kommission sollte bis zum 2. August 2021 einen Bericht zur „Reverse Solicitation“ und Geschäftsanbahnung auf Eigeninitiative des Anlegers veröffentlichen, in dem angegeben wird, in welchem Umfang auf diesem Wege Fonds gezeichnet werden, wie sich die geografische Verteilung, auch unter Einbeziehung von Drittstaaten, gestaltet und wie sich das Verfahren auf das Pass-System auswirkt.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 15. Juli 2022 einen Bericht über die…
Die Kommission legt bis zum 13. Januar 2021 dem Europäischen Parlament, dem Rat, der EZB und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Januar 2021 oder gegebenenfalls früher einen Bericht auf der Grundlage der in…
Die Kommission erstellt bis zum 8. Juli 2024 einen Bericht über die mögliche Einführung eines Finanzinstruments mit doppeltem Rückgriff unter der Bezeichnung…
Bis zum 2. August 2024 nimmt die Kommission auf der Grundlage einer öffentlichen Konsultation und vor dem Hintergrund von Beratungen mit der ESMA und den…
Bis zum 21. Juli 2022 muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung der Verordnung (EU) 2017/1129 vorlegen, dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.