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Nach den Bestimmungen über die Förderfähigkeit im Rahmen vieler dieser Vereinbarungen und Beschlüsse muss es sich bei den Begünstigten um einen Mitgliedstaat oder eine in einem Mitgliedstaat ansässige Person oder Stelle handeln. Die Förderfähigkeit des Vereinigten Königreichs oder von im Vereinigten Königreich ansässigen Personen oder Stellen ist in diesen Fällen an den Status des Vereinigten Königreichs als Mitgliedstaat geknüpft. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union zieht daher den Verlust der Förderfähigkeit solcher Empfänger von Unionsfinanzierungen im Rahmen der Vereinbarungen und Beschlüsse nach sich. Dies trifft jedoch nicht auf solche Fälle zu, in denen im Vereinigten Königreich ansässige Personen oder Stellen als in einem Drittstaat ansässige Person oder Stelle und unter den nach den jeweiligen Unionsvorschriften für diese geltenden Bedingungen an einer Maßnahme teilnehmen.
Nach den Bestimmungen über die Förderfähigkeit im Rahmen vieler dieser Vereinbarungen und Beschlüsse muss es sich bei den Begünstigten um einen Mitgliedstaat…
Das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich ansässige Personen und Stellen nehmen auf der Grundlage der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs…
Soweit das Vereinigte Königreich oder im Vereinigten Königreich ansässige Personen oder Stellen Unionsmittel im Rahmen einer unter direkter, indirekter oder…
Soweit das Vereinigte Königreich oder im Vereinigten Königreich ansässige Personen oder Stellen Unionsmittel im Rahmen einer unter direkter, indirekter oder…
Maßnahmen, bei denen die Förderfähigkeit von einer Mindestanzahl von Teilnehmern an einem Konsortium aus verschiedenen Mitgliedstaaten abhängt und diese…
Maßnahmen unter direkter, indirekter und geteilter Mittelverwaltung, für die die Mitgliedstaaten oder in den Mitgliedstaaten ansässige Personen oder Stellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.