Erwägungsgrund 3 32019R2234
In der Verordnung (EU, Euratom) 2019/1197 des Rates wurden Regeln für die Beziehungen zwischen der Union einerseits und dem Vereinigten Königreich und seinen Begünstigten andererseits in Bezug auf die Finanzierung und die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Union (im Folgenden „Haushalt“) für das Jahr 2019 festgelegt. Es ist erforderlich, Regeln für die Beziehungen zwischen der Union einerseits und dem Vereinigten Königreich und seinen Begünstigten andererseits auch in Bezug auf die Finanzierung und die Ausführung des Haushalts für 2020 festzulegen.