Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Voraussetzung in Bezug auf den Beitrag des Vereinigten Königreichs stützt sich auf den Haushaltsplan für 2019 in der angenommenen Fassung. Daher ist es angemessen, dass sich nach der Annahme dieser Verordnung kein Mitgliedstaat hinsichtlich seines Beitrags in einer weniger vorteilhaften Lage befindet, als im Haushaltsplan für 2019 in der angenommenen Fassung festgelegt ist. Um die vorteilhafte Wirkung dieser Verordnung für alle Mitgliedstaaten sicherzustellen, ist es daher angebracht, einen spezifischen Betrag von dem Betrag des Beitrags des Vereinigten Königreichs, der in den Gesamthaushaltsplan der Union einzustellen ist, abzuziehen. Dieser spezifische Betrag sollte den Mitgliedstaaten zugutekommen, die andernfalls im Anschluss an die Annahme dieser Verordnung einen Nachteil erleiden würden; dies ist in den speziellen praktischen Vorkehrungen hinsichtlich der Aufteilung der fälligen Zahlungen und der Betrauung der Kommission mit der Auszahlung des spezifischen Betrags näher ausgeführt.
Die Bedingung in Bezug auf den Beitrag des Vereinigten Königreichs sollte sich auf den für 28 Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Entwurf des Haushaltsplans für…
Das Vereinigte Königreich hat der Kommission spätestens am 30. April 2019 schriftlich bestätigt, dass es im Einklang mit dem in dieser Verordnung vorgesehenen…
Um unnötige Beeinträchtigungen für die Begünstigten der EU-Ausgabenprogramme und anderer Maßnahmen zum Zeitpunkt des Austritts des Vereinigten Königreichs aus…
Daher ist es angezeigt, Bedingungen festzulegen, unter denen das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich ansässige Personen und Stellen im Jahr 2020…
In der vorliegenden Verordnung werden Regeln zur Ausführung und Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union (im Folgenden „Haushalt“) im Jahr 2019…
Solange die in dieser Verordnung festgelegten Voraussetzungen für die Förderfähigkeit des Vereinigten Königreichs und von im Vereinigten Königreich ansässigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.