Erwägungsgrund 2 32019R2234
Diese Verordnung berührt nicht die jeweiligen Verpflichtungen der Union und des Vereinigten Königreichs, die im gesamten Zeitraum der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Union entstanden sind.
Diese Verordnung berührt nicht die jeweiligen Verpflichtungen der Union und des Vereinigten Königreichs, die im gesamten Zeitraum der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Union entstanden sind.