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Ein Ziel der Regulierung von PEPPs besteht darin, ein sicheres, kostengünstiges langfristiges Altersvorsorgeprodukt zu schaffen. Bei Anlagen in private Altersvorsorgeprodukte handelt es sich um langfristige Investitionen, weswegen besonders auf die langfristigen Auswirkungen der Portfoliostruktur geachtet werden sollte. Dabei sollten insbesondere ESG-Kriterien berücksichtigt werden. PEPP-Ersparnisse sollten unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien, wie sie in den Klima- und Nachhaltigkeitszielen der Union gemäß dem Pariser Klimaschutzübereinkommen (Übereinkommen von Paris), in den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und in den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte niedergelegt sind, angelegt werden.
Durch diese Verordnung kann ein privates Altersvorsorgeprodukt mit dem Ziel einer langfristigen Altersvorsorge geschaffen werden, das soweit möglich den…
Ein PEPP ist ein individuelles, nicht betriebliches Altersvorsorgeprodukt, das PEPP-Sparer auf freiwilliger Basis zur Altersvorsorge abschließen. Da ein PEPP…
Indem der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht zum grundlegenden Prinzip für Kapitalanlagen erhoben und PEPP-Anbietern die grenzüberschreitende Tätigkeit…
Ein Rechtsrahmen für ein PEPP wird die Grundlagen für einen erfolgreichen Markt für kostengünstige, freiwillige Anlagen in die Altersvorsorge schaffen, die…
Da das PEPP der langfristigen Altersversorgung dient, sollten für die den PEPP-Sparern offenstehenden Anlageoptionen ein Rahmen abgesteckt werden, der die…
ESG-Kriterien sind für die Anlagepolitik und die Risikomanagementsysteme der PEPP-Anbieter von großer Bedeutung. Die PEPP-Anbieter sollten dazu angehalten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.