Erwägungsgrund 66 32016L0097RICHTLINIE (EU) 2016/97 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie sollte alle nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich Straftaten unberührt lassen.
Erwägungsgrund 65 32014R0909Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Etwaige gesetzliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten über strafrechtliche Sanktionen sollten von dieser Verordnung unberührt bleiben.
Erwägungsgrund 42 32013L0036Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Etwaige gesetzliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten über strafrechtliche Sanktionen sollten von dieser Richtlinie unberührt bleiben.
Erwägungsgrund 58 BMRVERORDNUNG (EU) 2016/1011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung sollte die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, höhere Verwaltungssanktionen festzusetzen, unbeschadet lassen und sollte auch alle Vorschriften im…
Erwägungsgrund 15 32017R1939Diese Verordnung lässt die nationalen Systeme der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Art und Weise, wie strafrechtliche Ermittlungen organisiert werden,…
Erwägungsgrund 149 32014L0065RICHTLINIE 2014/65/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Etwaige gesetzliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten über strafrechtliche Sanktionen sollten von dieser Richtlinie unberührt bleiben.