VERORDNUNG (EU) 2025/13 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/818
Diese Verordnung lässt die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in Bezug auf nationale Rechtsvorschriften über die nationale Sicherheit unberührt, sofern diese Rechtsvorschriften mit dem Unionsrecht vereinbar sind.
Erwägungsgrund 58 32025R0013
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