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Da die für Migrationsfragen zuständigen Verbindungsbeamten von verschiedenen zuständigen Behörden entsandt werden und sich ihre Aufgaben und Funktionen überschneiden können, sollten angemessene Anstrengungen unternommen werden, um die Zusammenarbeit zwischen Beamten, die in demselben Drittland oder derselben Region tätig sind, zu verbessern. Werden Verbindungsbeamte für Zuwanderungsfragen von der Kommission oder den Agenturen der Union in die diplomatischen Vertretungen der Union in einem Drittland entsandt, so sollten sie in diesem Drittland ein Netz von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen errichten und unterstützen. In solche Netze können gegebenenfalls auch Verbindungsbeamte aus anderen Ländern als den Mitgliedstaaten einbezogen werden.
Die Netze von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen sollten es vermeiden, Doppelarbeit zur Arbeit von Agenturen der Union und anderen Instrumenten oder…
Die Entsendung der derzeitigen europäischen Verbindungsbeamten für Migration in die wichtigsten Herkunfts- und Transitdrittländern wie sie in den…
Die Verbindungsbeamten, die in dasselbe Land oder in dieselbe Region entsandt sind, richten auf örtlicher oder regionaler Ebene Kooperationsnetze ein und…
Die Mitgliedstaaten können bi- oder multilateral vereinbaren, dass die Verbindungsbeamten, die von einem Mitgliedstaat in ein Drittland oder in eine…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass ihre Verbindungsbeamten, die in dieselben Drittstaaten oder zu denselben internationalen Organisationen entsandt sind,…
Jede entsendende Behörde hat dafür zu sorgen, dass die Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen direkte Kontakte zu den zuständigen Behörden der Drittländer –…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.