Gesetze
Gesetz wird geladen …
Aufbauend auf der Verordnung (EG) Nr. 377/2004 soll mit der vorliegenden Verordnung insbesondere durch Einrichtung eines Mechanismus, mit dessen Hilfe die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Agenturen der Union die Aufgaben und Funktionen ihrer Verbindungsbeamten systematischer koordinieren können, ein wirksamerer Beitrag der Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen zu einem funktionierenden europäischen Netz von in Drittländern entsandten Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen sichergestellt werden.
Diese Verordnung enthält Bestimmungen, mit denen die Zusammenarbeit und Koordinierung der von den Mitgliedstaaten, der Kommission und den Agenturen der Union in…
Der Vorschlag für eine Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 377/2004vom 16. Mai 2018 zielt zwar darauf ab, die Koordinierung zu verbessern und den Einsatz von…
Ziel der Verordnung (EG) Nr. 377/2004 ist der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den in Drittstaaten entsandten Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen…
Ziel dieser Verordnung ist es, für eine bessere Koordinierung zu sorgen und den Rückgriff auf das Netz von Verbindungsbeamten zu verbessern, die von den…
Die von den Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen gesammelten Informationen sollten die technische und operative Umsetzung der in der Verordnung (EU)…
Die verfügbaren Ressourcen der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten genutzt werden können, um die Tätigkeiten eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.