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Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten, falls angezeigt, im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht sicherstellen, dass Informationen, die von in andere Mitgliedstaaten entsandten Verbindungsbeamten erlangt werden, und strategische und operative Analyseprodukte der Agenturen der Union, die die illegale Einwanderung, eine menschenwürdige und wirksame Rückführung und Wiedereingliederung, grenzüberschreitende Kriminalität oder internationalen Schutz und Neuansiedlung betreffen, die in Drittländern tätigen Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen effektiv erreichen und dass die von den Verbindungsbeamten gesammelten Informationen den einschlägigen Agenturen der Union – insbesondere der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylangelegenheiten (EASO) – im Geltungsbereich ihres jeweiligen Rechtsrahmens bereitgestellt werden.
Zu den Aufgaben der Verbindungsbeamten der Agentur gehört die Herstellung und Pflege von Kontakten zu den zuständigen Behörden des Drittstaats, in den sie…
Um sicherzustellen, dass die in EUROSUR enthaltenen Informationen möglichst vollständig und aktuell sind, insbesondere in Bezug auf die Situation in…
Da die für Migrationsfragen zuständigen Verbindungsbeamten von verschiedenen zuständigen Behörden entsandt werden und sich ihre Aufgaben und Funktionen…
Im Interesse der betroffenen Personen sollten die Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen in der Lage sein, personenbezogene Daten von Personen, die…
Die Netze von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen sollten es vermeiden, Doppelarbeit zur Arbeit von Agenturen der Union und anderen Instrumenten oder…
Die Agentur sollte auf der Grundlage eines gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodells, das von ihr selbst und von den Mitgliedstaaten anzuwenden ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.