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In dieser Verordnung sollten Mindestnormen für jedes Meeresbecken festgelegt werden. Diese Mindestnormen werden aus bestehenden technischen Maßnahmen unter Berücksichtigung von STECF-Gutachten und Stellungnahmen von Interessenträgern abgeleitet. Enthalten sollten diese Normen Mindestmaschenöffnungen für gezogene Fanggeräte und Stellnetze, Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung, Sperrgebiete sowie Gebiete mit Fangbeschränkungen und Naturschutzmaßnahmen zur Reduzierung der Fänge empfindlicher Arten in bestimmten Gebieten sowie alle sonstigen bestehenden regionalspezifischen technischen Maßnahmen.
Festlegung von Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung für die Bestände, auf die die vorliegende Verordnung Anwendung findet, zum Schutz von juvenilen…
die Fänge von Meerestieren unterhalb der Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung im Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 so…
Bei der Erarbeitung gemeinsamer Empfehlungen in Bezug auf größen- und artenselektive Merkmale von Fanggeräten, die von den Mindestmaschenöffnungen abweichen,…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 sollten Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung festgelegt werden, um junge Meerestiere zu schützen und um…
Um die Wirksamkeit technischer Maßnahmen zu bewerten, sollten Zielvorgaben für die Menge unerwünschter Fänge, insbesondere Fänge von Arten unterhalb der…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zu folgenden Aspekten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.