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Die Mitgliedstaaten könnten Pilotprojekte durchführen, um Möglichkeiten zu sondieren, wie unerwünschte Fänge vermieden, auf ein Minimum reduziert und vollständig verhindert werden können. Geben die Ergebnisse dieser Projekte oder wissenschaftliche Gutachten Hinweise auf unerwünschte Fänge in erheblicher Größenordnung, so sollten sich die Mitgliedstaaten um die Einführung technischer Maßnahmen zur Verringerung dieser Fänge bemühen.
Ergeben diese Pilotstudien oder andere wissenschaftliche Gutachten, dass es zu erheblichen unerwünschten Fängen kommt, bemühen sich die betreffenden…
Auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten kann ein Mitgliedstaat für Schiffe unter seiner Flagge Schutzmaßnahmen oder Beschränkungen…
Zur Erleichterung der Einführung der Verpflichtung zur Anlandung aller Fänge in der jeweiligen Fischerei gemäß Artikel 15 (im Folgenden "die Pflicht zur…
Es sollte eine Möglichkeit bestehen, Pilotprojekte zur vollständigen Dokumentation der Fänge und Rückwürfe durchzuführen. Gegenstand solcher Pilotprojekte…
Bei der Erarbeitung gemeinsamer Empfehlungen in Bezug auf den Schutz empfindlicher Arten und Lebensräume sollten regionale Gruppen von Mitgliedstaaten…
Um die Wirksamkeit technischer Maßnahmen zu bewerten, sollten Zielvorgaben für die Menge unerwünschter Fänge, insbesondere Fänge von Arten unterhalb der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.