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Bei der Erarbeitung gemeinsamer Empfehlungen in Bezug auf größen- und artenselektive Merkmale von Fanggeräten, die von den Mindestmaschenöffnungen abweichen, sollten regionale Gruppen von Mitgliedstaaten sicherstellen, dass durch diese Maßnahmen im Vergleich zu den als Mindestnorm vorgegebenen Fanggeräten zumindest eine ähnliche oder eine bessere Selektivität der Merkmale erreicht wird.
Eine gemeinsame Empfehlung, die zum Zweck des Erlasses der Maßnahmen gemäß Artikel 15 Absatz 2 in Bezug auf größen- und artenselektive Merkmale von Fanggeräten…
Auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten kann ein Mitgliedstaat für Schiffe unter seiner Flagge Schutzmaßnahmen oder Beschränkungen…
Eine gemeinsame Empfehlung, die zum Zweck des Erlasses der Maßnahmen gemäß Artikel 15 Absatz 2 in Bezug auf den Einsatz von innovativem Fanggerät in einem…
Bei der Erarbeitung gemeinsamer Empfehlungen in Bezug auf Gebiete mit Fangbeschränkungen zum Schutz von Jungfischen und Ansammlungen von Laichfischen sollten…
In dieser Verordnung sollten Mindestnormen für jedes Meeresbecken festgelegt werden. Diese Mindestnormen werden aus bestehenden technischen Maßnahmen unter…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, gemeinsame Empfehlungen für geeignete technische Maßnahmen zu entwickeln, die im Einklang mit der im Rahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.