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Bei der Erarbeitung gemeinsamer Empfehlungen in Bezug auf den Schutz empfindlicher Arten und Lebensräume sollten regionale Gruppen von Mitgliedstaaten zusätzliche Schutzmaßnahmen erarbeiten können, um die Auswirkungen der Fischerei auf solche Arten und Lebensräume zu reduzieren. Zeigen wissenschaftliche Erkenntnisse, dass der Erhaltungszustand empfindlicher Arten und Lebensräume ernsthaft gefährdet ist, sollten die Mitgliedstaaten zusätzliche Beschränkungen für die Konstruktion und den Einsatz bestimmter Fanggeräte oder sogar ein vollständiges Verbot ihrer Verwendung in einem bestimmten Gebiet einführen. Solche Beschränkungen könnten insbesondere für den Einsatz von Treibnetzen gelten, in denen sich in bestimmten Gebieten große Mengen empfindlicher Arten verfangen.
Auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten kann ein Mitgliedstaat für Schiffe unter seiner Flagge Schutzmaßnahmen oder Beschränkungen…
Um den Einsatz von Treibnetzen einzuschränken, mit denen große Gebiete befischt und empfindliche Arten in erheblichem Umfang gefangen werden können, sollten die…
Um den strengen Schutz empfindlicher Meerestiere wie Meeressäugetiere, Seevögel und Meeresreptilien gemäß den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG zu…
Auf der Grundlage einer Bewertung der Auswirkungen innovativer Fanggeräte können der Einsatz oder erweiterte Einsatz solch neuartigen Fanggeräts als Option in…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der empfindlichen Tiefseelebensräume in den in Absatz 1 genannten Gebieten und tragen…
Bei bestimmten Arten, etwa bestimmten Haiarten, könnte selbst eine eingeschränkte Fischereitätigkeit eine ernsthafte Bestandsgefährdung darstellen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.