Erwägungsgrund 11 32019R1241
Bestimmte zerstörerische Fanggeräte oder Fangmethoden, bei denen Sprengstoff, Gift, betäubende Stoffe, elektrischer Strom, Presslufthämmer oder andere Schlaginstrumente, gezogene Geräte und Greifer für die Ernte roter Korallen oder anderer Arten von Korallen oder korallenähnlichen Organismen und bestimmte Harpunengewehre eingesetzt werden, sollten verboten werden. Es sollte nicht erlaubt sein, Meerestiere zu verkaufen, feilzubieten oder zum Kauf anzubieten, die unter Verwendung derartiger Geräte oder Methoden gefangen wurden, wenn sie nach Maßgabe der vorliegenden Verordnung verboten sind.