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Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Grundrechtecharta) darf niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden. Am 22. April 2013 billigte der Rat die „EU-Leitlinien zur Todesstrafe“ und legte fest, dass die Union nach weltweiter Abschaffung der Todesstrafe streben wird.
Gemäß Artikel 4 der Grundrechtecharta darf niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Am 20. März…
Diese Richtlinie wahrt die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte und anerkannten Grundsätze, insbesondere das Recht auf…
In einer Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union vom 8. Dezember 2020 zur weltweiten Sanktionsregelung der EU im Bereich der…
In der Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union zur weltweiten Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte vom 8. Dezember 2020…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“)…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Grundrechten und Grundsätzen, insbesondere dem Recht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.