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In der Union und in den Mitgliedstaaten bestehen bereits Einrichtungen, die dieselbe Art von Informationen und Dienstleistungen bereitstellen wie sie von der EU-OSHA bereitgestellt werden. Um die von diesen Einrichtungen bereits geleistete Arbeit optimal auf Unionsebene nutzen zu können, sollte das bestehende, gut funktionierende Netzwerk, das die EU-OSHA gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 eingerichtet hat und das die nationalen Anlaufstellen und deren nationale trilaterale Netzwerke umfasst, aufrechterhalten werden. Im Interesse einer guten Koordinierung und der Erzielung von Synergien ist es auch wichtig, dass die EU-OSHA auf funktioneller Ebene in sehr engem Kontakt zu dem durch den Beschluss des Rates vom 22. Juli 2003 eingesetzten Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz steht.
Die Mitgliedstaaten informieren die EU-OSHA regelmäßig über die wichtigsten Bestandteile ihrer nationalen Informationsnetze für Sicherheit und Gesundheitsschutz…
Die EU-OSHA stellt sicher, dass die verbreiteten Informationen und die zur Verfügung gestellten Instrumente auf ihre Zielgruppen zugeschnitten sind. Zu diesem…
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (im Folgenden „EU-OSHA“) wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates…
Die Kampagne 2018 bis 2019 mit dem Titel „Gesunde Arbeitsplätze — Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben“ ist ein gutes Beispiel dafür, wie die…
Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wurde zu den Maßnahmen konsultiert, die sich aus der Annahme der Mitteilung der Kommission…
Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wurde zu den Maßnahmen konsultiert, die sich aus der Annahme der Mitteilung der Kommission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.