Erwägungsgrund 1 32019R0126
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (im Folgenden „EU-OSHA“) wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates errichtet, um mit Blick auf den Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zur Verbesserung der Arbeitsumwelt beizutragen, indem Kenntnisse in diesem Bereich erweitert und verbreitet werden.