Erwägungsgrund 3 32019R0129
Da Fahrzeuge der Fahrzeugklassen L1e und L2e bereits von der Anforderung, mit einem OBD-I-System ausgestattet zu sein, ausgenommen sind, sollten Fahrzeuge der Klasse L6e, die nach Spezifikationen für Kleinkrafträder konstruiert und gebaut und in eher geringen Mengen hergestellt werden, ebenfalls von dieser Anforderung ausgenommen werden.