Verordnung (EU) 2019/1333 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia
Das Protokoll gilt für einen Zeitraum von sechs Jahren ab dem Tag seiner Anwendung.
Erwägungsgrund 3 32019R1333
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