Erwägungsgrund 4 32019R1333
Die im Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sollten für dessen gesamte Anwendungsdauer auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Die im Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sollten für dessen gesamte Anwendungsdauer auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.