Erwägungsgrund 2 32019R1338
Seit der letzten Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) eine wissenschaftliche Stellungnahme zu den zulässigen Verwendungen eines bereits zugelassenen Stoffes, die in Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) verwendet werden dürfen, veröffentlicht. Um zu gewährleisten, dass die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 die jüngsten Erkenntnisse der Behörde widerspiegelt, sollte die genannte Verordnung geändert werden.