Erwägungsgrund 2 32019R1676
Die lettische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält einen Fehler in Anhang II Teil E Lebensmittelkategorie 04.1.2. Daher sollten in der lettischen Sprachfassung die Verwendungsbedingungen (Beschränkungen/Ausnahmen) für Lebensmittelzusatzstoffe in dieser Bestimmung berichtigt werden, um für Lebensmittelunternehmer Rechtssicherheit herzustellen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten.