Erwägungsgrund 4 32019R1676
Die lettische, die slowakische und die tschechische Sprachfassung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
Die lettische, die slowakische und die tschechische Sprachfassung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.