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Gärrückstände sind Semifeststoffe oder flüssiges Material, die keimfrei gemacht und durch eine biologische Behandlung stabilisiert wurden, deren letzter Schritt aus einer anaeroben Zersetzung besteht; für die Behandlung werden ausschließlich biologisch abbaubare Materialien aus nicht gefährlichen sortierten Quellen wie Lebensmittelabfällen, Dung und Energiepflanzen verwendet. Biogas, das aus denselben Prozessen wie Gärrückstände oder aus anderen anaeroben Zersetzungsprozessen stammt, sowie Kompost aus der aeroben Zersetzung ähnlicher biologisch abbaubarer Materialien sind bereits in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführt. Daher sollten auch Gärrückstände, die entweder nicht oder nicht länger als Abfälle anzusehen sind, in diesem Anhang aufgeführt werden, da es weder zweckmäßig noch notwendig ist, die Registrierung dieser Stoffe zu verlangen, und ihre Ausnahme von den Titeln II, V und VI der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 die Ziele der genannten Verordnung nicht beeinträchtigt.
Gärsubstrate landwirtschaftlicher Herkunft zur Gewinnung von Biogas sowie die bei der Vergärung anfallenden flüssigen und festen Gärreste,
Abweichend von § 18 Absatz 1 bis 3 ist die Rückhaltung wassergefährdender Stoffe in Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gärsubstrate nach § 2 Absatz 8…
Mit Gärsubstraten oder Gärresten verunreinigtes Niederschlagswasser in Biogasanlagen ist vollständig aufzufangen und ordnungsgemäß als Abwasser zu beseitigen…
Bisher wurden keine Registrierungen für Gärrückstände eingereicht. Durch die Aufnahme von Gärrückständen in die Liste des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr.…
Unter Nummer 3.1 Buchstabe b des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist festgelegt, welche Angaben der Antragsteller in dem Dossier machen muss, damit…
Allerdings sollten in solchen Fällen die Fermentationsrückstände und der Kompost nur in dem Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht werden, in dem die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.