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Bisher wurden keine Registrierungen für Gärrückstände eingereicht. Durch die Aufnahme von Gärrückständen in die Liste des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sollte klargestellt werden, dass Gärrückstände aus Gründen, die auch die Ausnahme von Kompost und Biogas rechtfertigen, von der Registrierungspflicht ausgenommen werden, womit Unsicherheiten für Erzeuger und Verbraucher von Gärrückständen sowie für die Durchsetzungsbehörden ausgeräumt werden.
Entseuchung/Pasteurisierung tierischer Nebenprodukte, die zur Umwandlung in Biogas oder Kompostierung bestimmt sind, bevor sie in einem anderen Betrieb oder…
Gärrückstände sind Semifeststoffe oder flüssiges Material, die keimfrei gemacht und durch eine biologische Behandlung stabilisiert wurden, deren letzter Schritt…
Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthält eine Liste von Stoffen, die nach Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe b der genannten Verordnung von der…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden Registrierungspflichten für Gemeinschaftshersteller und Importeure von Stoffen als solchen, in Zubereitungen und in…
Allerdings sollten in solchen Fällen die Fermentationsrückstände und der Kompost nur in dem Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht werden, in dem die…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden Gemeinschaftshersteller und -importeure von Stoffen als solchen oder von Stoffen in Zubereitungen oder in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.