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Die geltenden Rechtsvorschriften der Union für Sozialstatistiken auf der Grundlage von Einzeldaten wurden erlassen, um einem seinerzeit bestehenden spezifischen Politikbedarf zu begegnen. Allerdings ist der soziale Bereich durch neue und sich rasch verändernde Gegebenheiten geprägt. Neue soziale Umstände und Phänomene erfordern eine Aktualisierung des geltenden Rechtsrahmens auf Unionsebene. Daher sollte mit dieser Verordnung für eine breite statistische Grundlage gesorgt werden, die den aktuellen Bedarf angemessen deckt, ihn widerspiegelt und die Erhebung und Generierung statistischer Daten ermöglicht, die den künftigen Bedürfnissen der politischen Entscheidungsträger, der Nutzer und der breiten Öffentlichkeit unter Berücksichtigung der statistischen Vergleichbarkeit auf internationaler Ebene entsprechen. Diese Verordnung sollte insbesondere ein hohes Maß an Flexibilität im Hinblick auf die künftigen Entwicklungen im Bereich der Statistiken über Personen und Haushalte bieten. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass die Datenerhebung unter Nutzung der letzten technologischen Veränderungen durchgeführt wird.
Europäische Statistiken über Personen und Haushalte werden gegenwärtig auf der Grundlage mehrerer Rechtsakte erhoben, welche die Erhebungen über Personen und…
Diese Entwicklungen müssen allmählich gestrafft und das Statistikrecht im Bereich der Sozialstatistiken modernisiert werden, um sicherzustellen, dass…
Die europäischen Sozialstatistiken auf der Grundlage von Daten aus Stichprobenerhebungen und das Datenerhebungsverfahren sollten effizienter und relevanter…
In den vergangenen 15 Jahren wurden zur Deckung des Bedarfs der Gemeinschaft an statistischen Informationen zahlreiche statistische Rechtsvorschriften erlassen,…
Es sollten zweckdienliche statistische Daten erhoben werden, um verlässliche Informationen für die Durchführung und Begleitung dieser Verordnung und als…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.