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Die europäischen Sozialstatistiken auf der Grundlage von Daten aus Stichprobenerhebungen und das Datenerhebungsverfahren sollten effizienter und relevanter werden. Europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen werden gegenwärtig in mehreren gesonderten Rechtsvorschriften geregelt, die durch diese Verordnung ersetzt werden sollten. Es ist daher erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates aufzuheben und die einschlägigen Teile der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004 , (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu ändern.
Um den Bezugsrahmen für europäische Sozialstatistiken auf der Grundlage von Daten aus Stichprobenerhebungen besser zu straffen und zu rationalisieren, sollten…
In der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wird der allgemeine Rechtsrahmen für europäische Statistiken dargelegt und in dessen Artikel 13 das Europäische Statistische…
Daher müssen die nachstehenden Verordnungen entsprechend geändert werden: Verordnung (EG) Nr. 1983/2003 der Kommission vom 7. November 2003 zur Durchführung der…
Die in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen für die Erhebung von Informationen sind für die Erfüllung der Aufgaben des ESRB notwendig und sollten den…
Aufgrund ihrer Besonderheiten werden die Bevölkerungsstatistik im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1260/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates , die Volks-…
Europäische Statistiken über Personen und Haushalte werden gegenwärtig auf der Grundlage mehrerer Rechtsakte erhoben, welche die Erhebungen über Personen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.