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Entsprechend den Zielen der vorliegenden Verordnung sollte die Kommission Durchführbarkeits- und Pilotstudien durchführen, die darauf abzielen, die Qualität der Datensätze und der sozialen Indikatoren zu verbessern. Solche Studien sollten die Vergleichbarkeit von Daten, die Entwicklung neuer Methoden, die Modernisierung der Datenerhebung und die Berücksichtigung neuer Anfragen der Nutzer (insbesondere in Bezug auf schwer zu erreichende Grundgesamtheiten), Daten zu spezifischen Teilgesamtheiten (insbesondere derjenigen in besonders prekären Lagen), die Bereitstellung von Statistiken auf NUTS‐2-Territorialebene und die Erstellung von Daten auf detaillierter lokaler Ebene auf kostenwirksame und bedarfsgerechte Weise umfassen. Die Mitgliedstaaten sollten in Bezug auf diese Durchführbarkeits- und Pilotstudien zusammenarbeiten, und die Kommission sollte in der Lage sein, finanzielle Unterstützung für deren Durchführung zu leisten.
In diesen Pilotstudien sollen Relevanz und Durchführbarkeit der Datenerhebung bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Studien werden von der Kommission…
Unter Einhaltung der Ziele dieser Verordnung und zur Verbesserung der Datensätze und Sozialindikatoren leitet die Kommission (Eurostat) erforderlichenfalls…
Sind neue Datenanforderungen oder Verbesserungen an Datensätzen im Anwendungsbereich dieser Verordnung erforderlich, so sollte die Kommission veranlassen…
Um die schrittweise Harmonisierung der harmonisiertes Verbraucherpreisindizes und des HPI zu fördern, sollten Pilotstudien eingeleitet werden, um zu bewerten,…
Mithilfe von Pilotstudien sollten die Bedingungen, einschließlich des methodischen Rahmens für die Einführung neuer Datenerhebungen zu jährlichen Statistiken…
Die Kommission erarbeitet ein Programm für Pilot- und Machbarkeitsstudien, die von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis durchzuführen sind, um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.