Erwägungsgrund 20 32019R2152
Für die Erstellung von Statistiken über den internationalen Warenhandel und zur Verbesserung der Qualität dieser Statistiken sollten die nationalen statistischen Stellen der Mitgliedstaaten Daten über die Aus- und Einfuhr von Waren austauschen, die Zollbehörden in mehr als einem Mitgliedstaat betreffen. Um eine harmonisierte Erstellung der Statistiken zu gewährleisten, sollte der Austausch dieser Mikrodaten zwischen den nationalen statistischen Stellen obligatorisch sein.