Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Insbesondere sollte keine der Maßnahmen, die zur Anwendung der vorliegenden Verordnung ergriffen werden, wesentliche Zusatzkosten verursachen, die zu einer unverhältnismäßigen oder ungerechtfertigten Belastung der Auskunftspersonen und der Mitgliedstaaten führen würden.
Erwägungsgrund 14 32019R1700Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen