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Aufgrund ihrer Besonderheiten werden die Bevölkerungsstatistik im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1260/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates , die Volks- und Wohnungszählungen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates , die Unternehmenserhebungen sowie Statistiken, die sich hauptsächlich auf Verwaltungsdatenquellen stützen, nicht von dieser Verordnung erfasst; sie sollten gesondert in besonderen, auf ihre Merkmale abgestimmten Rechtsvorschriften geregelt werden.
Die europäischen Sozialstatistiken auf der Grundlage von Daten aus Stichprobenerhebungen und das Datenerhebungsverfahren sollten effizienter und relevanter…
Diese Verordnung sollte nicht für vertrauliche statistische Daten gelten, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Verordnungen (EU) Nr. 2016/679 und (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet einen Bezugsrahmen für europäische demografische Statistiken. Insbesondere…
Die Angaben zur Demografie sollten mit den relevanten Angaben konsistent sein, die nach der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des…
In der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wird der allgemeine Rechtsrahmen für europäische Statistiken dargelegt und in dessen Artikel 13 das Europäische Statistische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.