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Statistiken gelten nicht mehr als nur eine von mehreren Quellen von Informationen für die politische Entscheidungsfindung, sondern spielen dabei vielmehr eine zentrale Rolle. Eine faktengestützte Entscheidungsfindung benötigt Statistiken, die je nach ihrem Zweck die in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 aufgeführten strengen Qualitätskriterien erfüllen.
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates schafft einen Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer…
Statistiken sollten unter Bezugnahme auf die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 definiert werden. Für die Zwecke dieses Beschlusses sollte außerdem zwischen…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Bezugsrahmen für europäische Statistiken. Insbesondere wird die Einhaltung der Grundsätze der fachlichen…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken , die den Bezugsrahmen für diese…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet einen Bezugsrahmen für europäische demografische Statistiken. Insbesondere…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Referenzrahmen für europäische Statistiken und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.