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Im Rahmen des Programms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 entwickelte, erstellte und verbreitete hochwertige europäische Statistiken sind wesentlich für eine auf Fakten gestützte Entscheidungsfindung. Europäische Statistiken sollten zeitnah verfügbar sein und zur Umsetzung der im AEUV genannten politischen Strategien der Union beitragen, insbesondere einer verstärkten und integrierten wirtschaftspolitischen Steuerung, der sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Kohäsion, der nachhaltigen Entwicklung, der Agrarpolitik, der sozialen Dimension Europas und der Globalisierung.
Die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates waren…
Europäische Statistiken sind für die Entscheidungsfindung in der Union sowie für die Messung der Leistung und der Auswirkungen von Initiativen der Union…
Statistiken gelten nicht mehr als nur eine von mehreren Quellen von Informationen für die politische Entscheidungsfindung, sondern spielen dabei vielmehr eine…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates schafft einen Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer…
In der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wird der allgemeine Rechtsrahmen für europäische Statistiken dargelegt und in dessen Artikel 13 das Europäische Statistische…
Angesichts seines horizontalen Charakters unterliegt der Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken im Sinne der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.