Erwägungsgrund 7 32019R1782
Externe Mehrspannungsnetzteile, die nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 278/2009 fallen, werden in der Union in steigender Zahl in Verkehr gebracht. Sie sollten daher in den Anwendungsbereich der Verordnung aufgenommen werden, um weitere Energieeinsparungen zu erzielen und gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.