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Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 548/2014 der Kommission sieht vor, dass die Kommission 2017 die Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts überprüft und die Ergebnisse dieser Überprüfung dem Konsultationsforum vorlegt.
Die Kommission überprüft diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung…
Die Kommission überprüft diese Verordnung bis zum 1. Januar 2017 unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts. Die Überprüfung schließt die Bewertung von…
Artikel 7 erhält folgende Fassung: Überprüfung Die Kommission überprüft diese Verordnung bis zum 1. Januar 2017 unter Berücksichtigung des technischen…
Die Kommission überprüft diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung…
Die Kommission überprüft diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und übermittelt dem Ökodesign-Konsultationsforum spätestens am 1.…
Die Kommission bewertet diese Verordnung und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Bewertung, gegebenenfalls einschließlich eines Entwurfs für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.