Erwägungsgrund 8 32019R2024
Der unionsweite jährliche Energieverbrauch der von dieser Verordnung erfassten Produkte betrug im Jahr 2015 schätzungsweise 65 TWh, was Emissionen von 26 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent entspricht. Für ein Szenario mit unveränderten Rahmenbedingungen wird bis 2030 eine Verringerung des Energieverbrauchs von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion projiziert. Diese Verringerung dürfte sich jedoch verlangsamen, wenn keine Ökodesign-Anforderungen festgelegt werden.