Erwägungsgrund 2 32019R1784
In der Mitteilung der Kommission COM(2016) 773 final (Ökodesign-Arbeitsprogramm), die die Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2009/125/EG erstellte, werden die Prioritäten für die Arbeit in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung im Zeitraum 2016-2019 festgelegt. Im Ökodesign-Arbeitsprogramm werden die energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen genannt, die bei der Durchführung von Vorstudien und der anschließenden Verabschiedung von Durchführungsmaßnahmen sowie bei der Überarbeitung derzeit geltender Verordnungen vorrangig behandelt werden sollen.