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In Bezug auf Mepiquat legten die Pilzerzeuger neuere Überwachungsdaten speziell in Bezug auf Austern-Seitlinge/Austernpilze vor, die belegen, dass die Rückstände in diesen Erzeugnissen höher als die derzeit geltenden vorläufigen RHG für Kulturpilze sind. Diese Rückstände sind auf eine Kreuzkontamination von Kulturpilzen mit Stroh zurückzuführen, das rechtmäßig mit Mepiquat behandelt wurde. In Anbetracht der Schlussfolgerungen der Behörde zu den Risiken für die Verbraucher sollte der RHG für Austern-Seitlinge/Austernpilze auf einen Wert festgesetzt werden, der dem 95. Perzentil aller Stichprobenergebnisse entspricht, wobei der geltende RHG für andere Kulturpilze beibehalten werden sollte. Dieser RHG wird unter Berücksichtigung der Informationen, die bis zum 31. Dezember 2022 zur Verfügung stehen, überprüft.
Was Mepiquat anbelangt, so haben die jüngsten Überwachungsdaten ergeben, dass die Rückstände in unbehandelten Kulturpilzen über der Bestimmungsgrenze liegen.…
Angesichts der Schlussfolgerungen der Behörde bezüglich des Risikos für die Verbraucher sollte der RHG für Austern-Seitlinge/Austernpilze auf den Wert…
Für Mepiquat wurden durch die Verordnung (EU) 2016/1003 der Kommission für Kulturpilze vorläufige RHG bis zum 31. Dezember 2018 festgelegt, um eine…
Pilzzüchter haben der Kommission aktuelle Überwachungsdaten speziell für Austern-Seitlinge/Austernpilze übermittelt, aus denen hervorgeht, dass die Rückstände…
Die RHG für Chlormequat wurden gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 kürzlich im Wege der Verordnung (EU) 2017/693 der Kommission geändert.…
Für Chlormequat legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.