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Pilzzüchter haben der Kommission aktuelle Überwachungsdaten speziell für Austern-Seitlinge/Austernpilze übermittelt, aus denen hervorgeht, dass die Rückstände in den genannten Erzeugnissen über dem derzeitigen vorläufigen RHG für Kulturpilze liegen. Solche Rückstände entstehen durch eine Kreuzkontamination der Kulturpilze mit Stroh, das rechtmäßig mit Chlormequat behandelt wurde. Mehrere Mitgliedstaaten haben zusätzliche Überwachungsdaten übermittelt, die aus amtlichen Kontrollen speziell in Bezug auf Austern-Seitlinge/Austernpilze resultieren und die genannten Erkenntnisse bestätigen.
In Bezug auf Mepiquat legten die Pilzerzeuger neuere Überwachungsdaten speziell in Bezug auf Austern-Seitlinge/Austernpilze vor, die belegen, dass die…
Die RHG für Chlormequat wurden gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 kürzlich im Wege der Verordnung (EU) 2017/693 der Kommission geändert.…
Für Chlormequat legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Was Mepiquat anbelangt, so haben die jüngsten Überwachungsdaten ergeben, dass die Rückstände in unbehandelten Kulturpilzen über der Bestimmungsgrenze liegen.…
Für Mepiquat wurden durch die Verordnung (EU) 2016/1003 der Kommission für Kulturpilze vorläufige RHG bis zum 31. Dezember 2018 festgelegt, um eine…
Angesichts der Schlussfolgerungen der Behörde bezüglich des Risikos für die Verbraucher sollte der RHG für Austern-Seitlinge/Austernpilze auf den Wert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.