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Für Chloramphenicol, Malachitgrün und Nitrofuranmetaboliten wurden in der Entscheidung 2005/34/EG Referenzwerte für Maßnahmen festgelegt. Die EFSA kam in Bezug auf diese Stoffe jedoch zu dem Schluss, dass gemäß den EFSA-Leitlinien anstelle der Standardmethode für die Risikobewertung eine stoffspezifische Risikobewertung erforderlich ist. Daher hat das CONTAM-Gremium der EFSA auf Ersuchen der Kommission wissenschaftliche Gutachten zu Chloramphenicol in Lebensmitteln und Futtermitteln , zu Nitrofuranen und ihren Metaboliten in Lebensmitteln und zu Malachitgrün in Lebensmitteln angenommen.
Es ist daher angebracht, Referenzwerte für Maßnahmen für diese Stoffe festzulegen, die sowohl den analytischen Überlegungen als auch dem toxischen Potenzial…
Auf Ersuchen der Kommission hat das EFSA-Gremium „Kontaminanten in der Lebensmittelkette“ (CONTAM-Gremium der EFSA) Leitlinien zu methodischen Grundsätzen und…
Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Referenzwerte für Maßnahmen gelten ab dem 28. November 2022. Bis zu dem im ersten Absatz festgelegten Datum gelten…
Das Wissenschaftliche Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nahm am 2. Februar 2005 auf…
Die Risikobewertung, auf deren Grundlage Maßnahmen gemäß der vorliegenden Verordnung getroffen werden, sollte auf den verfügbaren wissenschaftlichen…
Stoff RWM (μg/kg) Sonstige Bestimmungen Chloramphenicol 0,15 Malachitgrün 0,5 0,5 μg/kg für die Summe von Malachitgrün und Leukomalachitgrün Nitrofurane und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.