Erwägungsgrund 8 32019R1871
Es ist daher angebracht, Referenzwerte für Maßnahmen für diese Stoffe festzulegen, die sowohl den analytischen Überlegungen als auch dem toxischen Potenzial dieser Stoffe Rechnung tragen. Angesichts der Unsicherheiten, die die EFSA in ihren Risikobewertungen für Chloramphenicol und die Nitrofuranmetaboliten festgestellt hat, sollte die Sensibilität der Analysemethoden verbessert werden, um die Durchsetzung der geringstmöglichen Konzentrationen zu ermöglichen.