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Die Agentur setzt ein Konsultationsforum ein, das sie unterstützt, indem es unabhängige Beratung in Grundrechtsfragen bereitstellt. Der Exekutivdirektor und der Verwaltungsrat können in Abstimmung mit dem Grundrechtsbeauftragten das Konsultationsforum zu allen Fragen im Zusammenhang mit den Grundrechten konsultieren.
Die Agentur lädt das EASO, die FRA, den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge und andere einschlägige Organisationen zur Teilnahme am Konsultationsforum ein. Auf der Grundlage eines Vorschlags des Grundrechtsbeauftragten nach Konsultation des Exekutivdirektors beschließt der Verwaltungsrat die Zusammensetzung des Konsultationsforums sowie die Bedingungen der Übermittlung von Informationen an das Konsultationsforum. Nach Anhörung des Verwaltungsrats und des Exekutivdirektors legt das Konsultationsforum seine Arbeitsmethoden fest und erstellt sein Arbeitsprogramm.
Das Konsultationsforum wird zur Weiterentwicklung und Durchführung der Grundrechtsstrategie, zur Funktionsweise des Beschwerdeverfahrens, zu den Verhaltenskodizes sowie zu den gemeinsamen zentralen Lehrplänen angehört. Die Agentur unterrichtet das Konsultationsforum über die Weiterbehandlung seiner Empfehlungen.
Das Konsultationsforum erstellt jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit. Dieser Bericht wird veröffentlicht.
Unbeschadet der Aufgaben des Grundrechtsbeauftragten hat das Konsultationsforum rechtzeitig und wirksam effektiven Zugang zu allen Informationen, die sich auf die Achtung der Grundrechte beziehen, einschließlich bei Besuchen vor Ort bei gemeinsamen Aktionen oder, das Einverständnis des Einsatzmitgliedstaats oder gegebenenfalls des Drittstaats vorausgesetzt, bei Soforteinsätzen zu Grenzsicherungszwecken, in Brennpunkten sowie bei Rückkehraktionen und Rückkehreinsätzen, auch in Drittstaaten. Stimmt der Einsatzmitgliedstaat bei gemeinsamen Aktionen oder Soforteinsätzen zu Grenzsicherungszwecken, die auf seinem Hoheitsgebiet ausgeführt werden, der Besichtigung vor Ort durch das Konsultationsforum nicht zu, muss er der Agentur eine ordnungsgemäße, schriftliche Begründung dafür übermitteln.
Folgender Artikel wird eingefügt: Konsultationsforum (1) Der Gemeinsame Parlamentarische Untersuchungsausschuss setzt ein Konsultationsforum ein, das ihn auf…
Der Gemeinsame Parlamentarische Untersuchungsausschuss setzt ein Konsultationsforum ein, das ihn auf Anfrage unterstützt, indem es unabhängige Beratung in…
Die Kommission sorgt dafür, dass bei Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Verordnung eine ausgewogene Beteiligung von Vertretern der…
Die Agentur lädt die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, den UNHCR und andere einschlägige…
dem Direktor und dem wissenschaftlichen Ausschuss die Ergebnisse und Empfehlungen von Konferenzen, Seminaren und Sitzungen, die für die Arbeit der Agentur von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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