Erwägungsgrund 109 32019R1896
Um die Eigenständigkeit der Agentur zu gewährleisten, sollte sie mit einem eigenständigen Haushalt ausgestattet werden, dessen Einnahmen überwiegend aus einem Beitrag der Union bestehen. Der Haushalt der Agentur sollte entsprechend dem Grundsatz der ergebnisorientierten Haushaltsplanung erstellt werden, wobei die Ziele der Agentur und die im Rahmen ihrer Tätigkeiten beabsichtigten Ergebnisse zu berücksichtigen sind. Das Haushaltsverfahren der Union sollte Anwendung finden, soweit der Beitrag der Union und etwaige andere Zuschüsse aus dem Gesamthaushaltsplan der Union betroffen sind. Die Rechnungsprüfung sollte durch den Rechnungshof erfolgen. Wenn die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als unzureichend erachtet werden und das Haushaltsverfahren keine angemessene Reaktion auf sich rasch wandelnde Situationen zulässt, sollte die Agentur zur Erfüllung ihrer Aufgaben ausnahmsweise Finanzhilfen aus Unionsmitteln in Anspruch nehmen können.