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Die Agentur sollte ihre Aufgaben unbeschadet der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Verteidigung wahrnehmen.
Die Agentur sollte ihre Aufgaben unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und unbeschadet der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der…
Die Agentur erfüllt ihre Funktionen und Aufgaben unbeschadet der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in Verteidigungsangelegenheiten.
Die Beschlussfassungsverfahren der Agentur sollten ihr die effiziente Erfüllung ihrer Aufgaben unter Achtung der nationalen Sicherheits- und…
Die Agentur sollte den Mitgliedstaaten die notwendige Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013…
Der Auftrag der Agentur lässt die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in Verteidigungsangelegenheiten unberührt.
Um ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen zu können, ist die Agentur auf die Kooperation der Mitgliedstaaten angewiesen. Hierfür ist es wichtig, dass die Agentur und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.