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Die Agentur hat den Auftrag, dem Rat und den Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um die Verbesserung der Verteidigungsfähigkeiten der Union im Bereich der Krisenbewältigung zu helfen und die GSVP, wie sie sich gegenwärtig darstellt und in Zukunft entwickelt, zu unterstützen.
Die Agentur ermittelt den operativen Bedarf und fördert Maßnahmen zur Bedarfsdeckung, trägt zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors bei und führt diese Maßnahmen gegebenenfalls durch, beteiligt sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung und unterstützt den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten.
Der Auftrag der Agentur lässt die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in Verteidigungsangelegenheiten unberührt.
Diese Richtlinie lässt die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit und Verteidigung und ihre Befugnis,…
Die Kommission führt in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für die Versorgungssicherheit im Verteidigungsbereich (im Folgenden „Ausschuss“) die in Absatz 2…
Die Agentur sollte ihre Aufgaben unbeschadet der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Verteidigung wahrnehmen.
Die Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (im Folgenden „Europäische Verteidigungsagentur“ oder…
Die Europäische Verteidigungsagentur (im Folgenden „Agentur“) wurde mit der Gemeinsamen Aktion 2004/551/GASP des Rates eingerichtet, damit sie dem Rat und den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.