Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Überwachung der Luftgrenze sollte ein Element der Grenzverwaltung sein, da sowohl gewerbliche als auch private Flüge und ferngesteuerte Luftfahrtsysteme für illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit Einwanderung und grenzüberschreitender Kriminalität eingesetzt werden. Die Überwachung der Luftgrenzen dient dazu, verdächtige Flüge, die die Außengrenzen überqueren oder zu überqueren beabsichtigen, zu erkennen und zu überwachen und das damit verbundene Risiko zu analysieren, damit gegebenenfalls die Reaktionsfähigkeit der zuständigen Behörden der Union und der Mitgliedstaaten ausgelöst werden kann. Zu diesem Zweck sollte eine stellenübergreifende Zusammenarbeit auf Unionsebene zwischen der Agentur, dem Netzmanager des Europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes (EATMN) und der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) gefördert werden. Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, gegebenenfalls Informationen über verdächtige Drittstaatsflüge zu erhalten und entsprechend zu reagieren. Die Agentur sollte Forschungs- und Innovationstätigkeiten in diesem Bereich überwachen und unterstützen.
Die Grenzüberwachung dient insbesondere dazu, unbefugte Grenzübertritte zu verhindern oder aufzudecken, dazu beizutragen, das Lagebewusstsein zu verbessern, die…
Es ist notwendig, das Überschreiten der Außengrenzen wirksam zu überwachen, Migrationsdruck sowie potenzielle künftige Bedrohungen an den Außengrenzen zu…
Die Agentur ist für die Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen, einschließlich der…
Um einheitliche und hochwertige Kontrollen an den Außengrenzen zu gewährleisten und den legalen grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu erleichtern, sollte das…
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Außengrenzen der Union ist es, die wirksame Überwachung des Grenzübertritts an den Außengrenzen, auch durch…
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Verwaltung der Außengrenzen ist die Entwicklung und Einführung einer integrierten europäischen Grenzverwaltung auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.