Erwägungsgrund 28 32019R1896
EUROSUR ist für die Europäischen Grenz- und Küstenwache erforderlich, damit diese einen Rahmen für den Informationsaustausch und die operative Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten und der Agentur bereitstellen kann. EUROSUR stellt nationalen Behörden und der Agentur die Infrastruktur und die Instrumente zur Verfügung, die sie benötigen, um ihr Lagebewusstsein zu verbessern und ihre Reaktionsfähigkeit an den Außengrenzen zum Zwecke der Aufdeckung, Prävention und Bekämpfung von illegaler Einwanderung und grenzüberschreitender Kriminalität zu erhöhen und leistet so einen Beitrag zur Rettung des Lebens von Migranten und zur Gewährleistung ihres Schutzes.